| AGB der Firma SUBSONIC (Inh. Frank Edler) | PDF (25kB) |
1. Haftung von SUBSONIC
SUBSONIC und ihre Gehilfen haften für Schäden, welche die Vertragspartner von SUBSONIC oder Dritte durch Störung oder Ausfall der Geräte von SUBSONIC oder durch sonstiges Tun oder Unterlassen von SUBSONIC und ihrer Gehilfen erleiden, nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn die Haftpflichtversicherung von SUBSONIC übernimmt den Schaden. Dies gilt für alle Arten von Schäden und Schadensursachen, es gilt auch für mittelbare Schäden und Folgeschäden, im Falle von verspäteter und nicht erbrachter Leistungen (d.h. im Falle von Verzug oder Unmöglichkeit) sowie im Falle von Verschulden beim Vertragsschluß.
Die Haftung nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte bleibt unberührt, sowie andere Fälle zwingender gesetzlicher Gefährdungshaftung.
Die Vertragspartner sind sich einig, daß der von SUBSONIC oder ihrer Gehilfen zu ersetzende Schaden im Höchstfalle dem Entgelt für den Auftrag bzw. dem von der Haftpflichtversicherung der SUBSONIC ersetzten Betrag entspricht, soweit nicht im Einzelfall zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Besteht nach diesen Vereinbarungen keine, bzw. nur eine beschränkte Haftpflicht von SUBSONIC oder ihrer Gehilfen, so stellt der Vertragspartner die SUBSONIC und/oder ihre Gehilfen von Ansprüchen geschädigter Dritter frei bzw. teilweise frei.
2. Haftung der Vertragspartner von SUBSONIC
Die Vertragspartner der SUBSONIC haften für Schäden, die sie selbst, ihre Gehilfen oder Dritte den Gehilfen oder Sachen der SUBSONIC zufügen.
Für ihre Gehilfen und Dritte (z.B. Veranstaltungsgäste, Hallenpersonal etc.) sowie im Falle höherer Gewalt haften die Vertragspartner von SUBSONIC auch dann, wenn ihnen kein eigenes Verschulden zur Last gelegt werden kann. Ansprüche von SUBSONIC gegen die o.g. Gehilfen oder Dritten gehen mit vollständiger Bezahlung der Schäden durch die Vertragspartner auf diese über.
3. Rücktritt der Vertragspartner von SUBSONIC vom Vertrag
Im Falle des Rücktritts haben die Vertragspartner von SUBSONIC das vereinbarte Entgelt zu bezahlen unter Abzug der Aufwendungen, die SUBSONIC aufgrund des Rücktritts nachweislich erspart hat oder in Folge des Rücktritts anderweitig erzielt hat. Ist dieses Entgelt unangemessen hoch, so schuldet der Vertragspartner von SUBSONIC ein angemessenes Entgelt.
War der Vertragspartner von SUBSONIC wegen eines Verschuldens von SUBSONIC zum Rücktritt berechtigt, gelten die gesetzlichen Regeln.
4. Besondere Vereinbarungen für die Installation und Bedienung von Geräten bei Veranstaltungen durch SUBSONIC
Installation und Bedienung der Geräte erfolgen nach den örtlichen Begebenheiten, technischen Möglichkeiten und nach den Anweisungen der Leitung des Veranstaltungsortes. Im Übrigen gelten die Vereinbarungen der Vertragspartner.
Zugesagte Auf- und Abbauzeiten gelten nur annähernd.
5. Besondere Vereinbarungen bei der Vermietung von Geräten und anderer Sachen durch SUBSONIC
Die Mietzeit wird nach ganzen Tagen berechnet; jeder angebrochene Tag zählt als ganzer Tag. Ist für die Rückgabe der von SUBSONIC gemieteten Sachen ein Termin vereinbart, so ist dieser Termin ein absoluter Fixtermin. Dies gilt auch für Rückgabetermine, die auf dem Lieferschein vermerkt sind.
Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Termin abgeholt oder zurückgegeben, so ist die SUBSONIC berechtigt, den Listenpreis für eine entsprechende Mietzeit zu berechnen, unbeschadet eines höheren Schadens im Einzelfall. Die Vertragspartner von SUBSONIC sind verpflichtet, die Mietsachen sofort nach Erhalt zu überprüfen und Mängel sofort zu rügen. Tun sie dies nicht, so erkennen sie die Lieferung als ordnungsgemäß, vollständig und fehlerfrei an. Sie sind außerdem verpflichtet, die Mietsachen rechtzeitig vor Beginn des Einsatzzweckes (Veranstaltungsbeginn etc.) in der vorgesehenen Installation zu erproben.
Die Vertragspartner von SUBSONIC sind ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung seitens der SUBSONIC nicht berechtigt, die Mietsachen an Dritte weiterzugeben. Die von SUBSONIC gemieteten Sachen dürfen nur ihrer üblichen Bestimmung gemäß verwendet werden. Die Mieter haben über die Verwendung Auskunft zu geben.
Mit der Rücknahme der Geräte bestätigt die SUBSONIC nicht, daß diese mangelfrei zurückgegeben wurden. SUBSONIC behält sich ausdrücklich vor, die Mietsachen innerhalb von drei Werktagen eingehend zu überprüfen.
SUBSONIC übernimmt keine Haftung für fremde Sachen, die nach der Rückgabe von gemieteten Sachen in oder mit diesen zurückgegeben werden. Die Vertragspartner von SUBSONIC haben die SUBSONIC von Ansprüchen freizustellen, die von Dritten wegen solcher Sachen, oder damit in Zusammenhang stehender Schäden, gegen SUBSONIC geltend gemacht werden.
Verbrauchsmaterial (Nebelfluid, Brenner, Farbfolien, Klebebänder, usw.) sowie defekte Geräte gehen zu Lasten der Vertragspartner von SUBSONIC.
6. Zahlungsverkehr
Zahlungen sind an SUBSONIC innerhalb der auf der Rechnung vermerkten Frist zu bezahlen, es sei denn es wurde ausdrücklich eine besondere Zahlungsfrist vereinbart.
Beanstandungen der Rechnung sind nur innerhalb der angegebenen oder vereinbarten Zahlungsfrist möglich. Der Abzug von Skonti ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
Rabatte werden von der SUBSONIC immer nur unter der Bedingung eingeräumt, daß die Zahlungsfrist eingehalten wird.
Verkaufte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbedingung herrührenden Forderungen von SUBSONIC im Eigentum von SUBSONIC.
Die Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche von SUBSONIC schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Mit einem Zahlungsverzug der Vertragspartner von SUBSONIC endet jedes Besitzrecht an den Geräten von SUBSONIC. SUBSONIC ist dann jederzeit berechtigt, die Geräte zurückzuholen und/oder vom Vertrag zurückzutreten.
SUBSONIC zahlt Rechnungen grundsätzlich mit einem Zahlungsziel von vier Wochen nach Zugang der Rechnung.
7. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Starnberg.
8. Besondere Vereinbarungen für Geschäfte im Ausland und Geschäfte mit ausländischen Vertragspartnern
Alle Geschäftsvorfälle, Verträge und Streitigkeiten unterliegen deutschem Recht.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Starnberg.
Die Vertragspartner von SUBSONIC haben für ausländische Genehmigungen und für die Zollabwicklung zu sorgen, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
9. Sonstiges
Leistungs- und Erfüllungsort für Lieferungen und Übergaben von Mietsachen und Handelswaren sind die Privathäuser und das Lager der Gesellschafter von SUBSONIC.
Der Transport und die Versendung von Mietsachen oder Handelswaren erfolgt auf Gefahr der Vertragspartner von SUBSONIC, auch wenn SUBSONIC den Transport übernimmt.
Zeichnungen, Ablichtungen, Leistungsangaben, Maße und Gewichte, die von SUBSONIC ausgehändigt oder mitgeteilt werden, haben nur annähernde Gültigkeit.
SUBSONIC schließt Verträge jeder Art nur zu diesen Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Falls ein Vertragspartner von SUBSONIC selbst allgemeine Geschäftsbedingungen stellt, gelten diese Bedingungen nur dann und nur insoweit, als sie für SUBSONIC unter Berücksichtigung der vorstehenden Klauseln günstige Bedingungen enthalten.
Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt. Die unwirksamen Klauseln sind durch wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klauseln am nächsten kommen.
Pö 09.12.1999